Coronavirus - Finanzielle Unterstützung für Unternehmen in Bayern
Informationen und Links für betroffene Unternehmen
1.Soforthilfe Corona
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden. Antragsberechtigt sind u.a. gewerbliche Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern/Arbeitnehmern und einer Betriebsstätte in Bayern. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro.
Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ und als PDF im Anhang.
1.Finanzielle Unterstützungsangebote
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern (LfA) https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung.
Finanzierungsvoraussetzung:
Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die nachfolgenden Angebote (siehe unten 1. und 2.) in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Ihr Weg zu den Finanzierungshilfen:
Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) ist grundsätzlich Ihre Hausbank – sie berät und beantragt die finanziellen Hilfen bei LfA und BBB. Bitte sprechen Sie daher zuerst mit Ihrer Hausbank.
1.Darlehensprogramme
Mit dem Darlehensprogramm der LfA können u.a. der allgemeine Betriebsmittelbedarf oder die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten finanziert werden. Die Darlehensprogramme können mit Haftungsfreistellungen kombiniert werden, die die Hausbanken von Ausfallrisiken entlasten und so die Kreditvergabe erleichtern.
Die Bank hat hierfür eine Task Force eingerichtet. Telefonnummer: 089 2124-1000
2.Bürgschaftsprogramme
Bei nicht ausreichenden Sicherheiten können Darlehen der Banken von der Bürgschaftsbank Bayern https://www.bb-bayern.de/ verbürgt werden. Die BBB übernimmt Bürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe. Als Bürgschaftsbetrag sind bis zu € 1,25 Mio. möglich.
Auskünfte erteilt die BBB unter der Telefonnummer 089 545857-0
1.Finanzielle Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Auch die KfW weitet die bestehenden Programm aus, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern und für mehr Unternehmen verfügbar zu machen. Nähere Informationen zu den Programmen der KfW finden Sie unter www.kfw.de oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539-9001.
2.Steuerstundungen
Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden. Bis zu einer etwaigen bundeseinheitlichen Regelung gilt Folgendes: Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat können die Finanzämter im konkreten Einzelfall teilweise oder ganz verzichten, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Epidemie ursächlich ist. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt. Ein Antragsformular finden Sie im Anhang.
Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft unter
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Stand: 17.03.2020/LW – aktualisiert am 18.03.2020/LW
Letzter Stand: 19.03.2020 – 8 Uhr/LW