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Öko Audit
1. Validierung 1997
Aktualisierung Umwelterklärung 2007 --> -->
Das Öko-Audit - eine Chance für Unternehmen
Was ist das Öko-Audit? Unternehmen haben die Möglichkeit, sich an dem EG-weiten System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung zu beteiligen. Der aus dem Englischen stammende Begriff "Audit" (= Rechnungsprüfung) weist darauf hin, daß es sich um eine systematische umwelttechnische und umweltrechtliche Betriebsprüfung handelt. Was bezweckt das Öko-Audit? Zweck des Öko-Audit ist ein einheitliches System zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Unternehmen sollen einen Anreiz bekommen, sich an diesem System freiwillig zu beteiligen. Wer kann am Öko-Audit teilnehmen? Am Öko-Audit können alle gewerblichen Unternehmen teilnehmen, wobei handwerkliche Tätigkeiten mit umfaßt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind - derzeit - der Handel und der öffentliche Dienstleistungsbereich.
Was muß das Unternehmen tun?
- Als erstes muß sich das Unternehmen auf eine "Umweltpolitik" verpflichten. Die Verpflichtung betrifft sowohl die Einhaltung der für das Unternehmen einschlägigen Umweltvorschriften als auch eine angemessene kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, die in konkreten Anwendungsgebieten zu spezifizieren sind.
- Zweitens ist eine Umweltbetriebsprüfung vorzunehmen, bei der der Ist-Zustand des betrieblichen Umweltschutzes bestimmt wird. Darauf aufbauend wird ein Umweltprogramm erstellt, in dem konkrete Ziele der Umweltpolitik festgelegt werden.
- Drittens muß ein Umweltmanagementsystem errichtet werden, bei dem die Verantwortung für umweltrelevante Schlüsselfunktionen, die Einbindung und Sensibilisierung der Mitarbeiter und die Einrichtung von Kontrollmechanismen sichergestellt werden. Damit soll erreicht werden, daß fortschrittliche Umwelttechnologien tatsächlich zum Einsatz gelangen.
- Viertens wird in einer Umwelterklärung allgemeinverständlich die Situation des betrieblichen Umweltschutzes festgehalten. Mit dieser Erklärung tritt das Unternehmen dann an die Öffentlichkeit. In diese Umwelterklärung sollen Probleme und Lösungsansätze einfließen, ohne daß dabei Betriebsgeheimnisse offengelegt werden müssen.
- Fünftens muß die Umwelterklärung von einem Umweltgutachter überprüft und für gültig erklärt werden.
- Sechstens wird die validierte Umwelterklärung des Unternehmens bei der Registerstelle der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer registriert.
- Siebtens muß das Unternehmen in einem Abstand von mindestens drei Jahren eine Umweltbetriebsprüfung wiederholen. Dies kann durch interne oder externe Fachkräfte erfolgen. Daran schließt sich eine erneute Umwelterklärung an, die wiederum durch einen Umweltgutachter zu prüfen ist. Nicht erforderlich ist es, daß die in der vorgehenden Umwelterklärung verlautbarten Verbesserungsvorgaben umgesetzt wurden.
Wer kontrolliert?
Als Kontrollinstanz dient zunächst die Öffentlichkeit, die über die Umwelterklärung Einblick in die betriebliche Umweltsituation bekommt. Der Verbraucher kann seine Produktentscheidung von der Umweltverträglichkeit des Unternehmens abhängig machen. Eine Überwachung erfolgt zudem durch einen zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter. Dieser überprüft die zuvor aufgezeigten Schritte des Unternehmens stichprobenartig.
Was ist ein Umweltgutachter? Ein Umweltgutachter ist vergleichbar mit einem Wirtschaftsprüfer, mit dem Unterschied, daß seine Tätigkeit auf die betriebliche Umwelttätigkeiten gerichtet ist. Der Umweltgutachter überprüft die Richtigkeit der Umwelterklärung des Unternehmens. Durch seine Validierung erfolgt die Gültigkeitserklärung.
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